Aufsichtsrat und Beirat

  • Eine stetig wachsende Zahl von mittelständischen Unternehmen im vollständigen oder teilweisen Besitz einer Eigentümerfamilie nutzt das Institut eines Aufsichtsrats oder Unternehmensbeirats als wirksames Instrument, um das anspruchsvoller werdende Geschäft zu begleiten.

  • Die Aufgaben eines Aufsichtsrats oder Unternehmensbeirats sind vielfältig und können individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten werden. Mittelständische Unternehmen haben in der Regel eine andere Führungsstruktur als Konzerne. Das gilt es im Aufsichtsgremium abzubilden. Es soll pragmatische Stütze und Impulsgeber sein, nicht zusätzlicher Formalismus.

  • Aufsichtsrat oder Unternehmensbeirat dienen exemplarisch als Plattform um das aktuelle Geschäft oder Veränderungsprozesse systematisch zu begleiten und zu kontrollieren. Weiter als Sparringspartner bei strategischen Fragestellungen um diese Entscheide aus neutraler Expertensicht zusätzlich zu beleuchten bzw. abzusichern und nicht zuletzt als neutraler Vermittler bei divergierenden Auffassungen.

  • Die Arbeit als Aufsichtsrat oder Unternehmensbeirat bildet heute den Schwerpunkt meiner Arbeit. Ich verfüge darin über langjährige Erfahrung in mittelständischen Unternehmen verschiedener Größenklassen im In- und Ausland, darunter als Vorsitzender.

  • Fachgebiete sind exemplarisch betriebswirtschaftliche Fragestellungen, Controlling, Risk Management und Strategie und die dazu erforderliche Methoden- und interkulturelle Kompetenz. Ich versuche ein Unternehmen aber in all seinen Facetten zu verstehen und verfüge über ausgeprägtes Interesse an Fragestellungen aus Produktion und Technik.